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Reformprojekt
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„Kirche mit Zukunft“
– der landeskirchenweite Reformprozess der Evangelischen Kirche von
Westfalen |
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Kategorien |
Kooperation
und Fusion von Kirchenkreisen, Regionalisierung, Identität kirchlicher
und kommunaler Raumordnung, Mitgliederorientierung, Konzentration. |
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Kurzbeschreibung |
Im
Rahmen einer landeskirchlichen Gesamtkonzeption zur Neuausrichtung
kirchlichen Handelns in Westfalen wurden die 33 Kirchenkreise einander
verbindlich zugeordnet in 11 „Gestaltungsräumen“. In diesen
Gestaltungsräumen sollen übergemeindliche Aufgaben wie z.B. Diakonie,
Verwaltung oder synodale Dienste gemeinsam wahrgenommen werden bis hin zur
Fusion von Einrichtungen oder den Kirchenkreisen insgesamt. Das
Grundprinzip der verbindlichen Nachbarschaft ist im Verlauf des
Reformprozesses von zahlreichen Kirchenkreisen auch auf die Gemeindeebene
übertragen worden (Regionenbildung, Nachbarschaften, Kooperationsräume).
Diese regionale Neuordnung wurde durch zahlreiche inhaltliche (z.B.
Kirchenbild oder Pfarrbild) und strukturelle Vorlagen und Beschlüsse
(z.B. regelmäßiges Mitarbeitendengespräch oder Verkleinerung von
Kreissynoden) unterstützt und begleitet. |
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Wo? |
Evangelische
Kirche in Westfalen (Kirchenkreise) |
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Wann? |
seit 2001 („erste
Halbzeit“ endete 2005) |
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I. Ausgangslage: Leitfragen
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Wer
handelt |
Subjekt:
Die Evangelische Kirche von Westfalen mit ihren verschiedenen
Untergliederungen |
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Wie
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Prozesslenkungsausschuss,
Projektbüro, vier Projektgruppen; operative Projektarbeit durch
Projektgruppen; Umsetzung in der Organisation durch Kirchenleitung Opponenten:
divergierende Profile, Bestimmungen und Interessen der einzelnen Gemeinden
und Kirchenkreise |
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Mit Wem? |
Adjuvanten:
externe Berater; Landeskirchenamt (Regelorganisation); Kirchenleitung;
Synode; insgesamt ca. 100 Personen |
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Was
wird |
Objekt:
Erarbeitung von inhaltlichen Positionierungen und strukturellen Veränderungsvorschlägen
für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche. à
Menschen gewinnen, Mitglieder stärken, Glauben vermitteln, Verantwortung
übernehmen (10f) „Veränderung kirchlicher
Steuerungsprozesse durch die Kirche selbst“ (11) |
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Warum
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Adressant:
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat am
15.11.2001 beschlossen, den begonnenen Reformprozess auf der Grundlage der
Reformvorlage „Kirche mit Zukunft“ und der Stellungnahmen zu dieser
Vorlage fortzusetzen. Neues Interesse an Kirche;
ständiger Reformbedarf von Kirche |
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Für
Wen angestrebt? |
Adressat:
Primärzielgruppe sind ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende vor
allem in Ihrer Rolle als Leitende und Verantwortliche für die kirchliche
Entwicklung. Mittelbare Zielgruppe:
„Mitglieder und an kirchlichem Handeln Interessierte“ (10) |
Ziele:
Der
Reformprozess „Kirche mit Zukunft“ soll die Evangelische Kirche von
Westfalen auf allen Ebenen und in allen Bereichen darin unterstützen,
Menschen
zu gewinnen,
Mitglieder
zu stärken,
Glauben
zu vermitteln,
Verantwortung
zu übernehmen.
Dies soll so geschehen, dass prozesshaft entwickelte innovative Impulse dargestellt und so in die Regelorganisation überführt werden, dass sie dort die bereits bestehenden Bemühungen verstärken und zum Bestandteil des ordentlichen kirchlichen Handelns werden. Der Reformprozess strebt somit die Veränderung kirchlicher Steuerungsprozesse durch die Kirche selbst an.
Für den Reformprozess wurden von der Landessynode eine detaillierte Reihe von zu bearbeitenden Themen und Prüfaufträgen sowie Kriterien für deren Bearbeitung festgelegt:
Im
Überblick wurden folgende Themen definiert:
Klärung
und Formulierung des Selbstverständnisses der Evangelischen Kirche von
Westfalen.
Weiterentwicklung
der Kirchenkreise in den elf Gestaltungsräumen.
Überprüfung
und Umsetzung bisheriger Beschlüsse und Vorgehensweisen zur ehrenamtlichen
Arbeit.
Verbesserung
der Leitungskultur und des Leitungshandelns.
Reform
des Pfarrberufs und Klärung des Pfarrbildes.
Überprüfung
und Verbesserung der Personalplanung und -Entwicklung für hauptamtliche
Mitarbeitende.
Überprüfung
der Größe und Amtszeiten für die verschiedenen Gremien.
Erhöhung
der Verbindlichkeit im gemeinsamen Handeln der verschiedenen Ebenen durch
Aufsicht, Visitation, Planungsgespräche etc.
Auch
für den Verlauf des Prozesses und die Erarbeitung der Ergebnisse wurden Ziele
und Kriterien definiert. Der Prozess selbst soll
theologisch
reflektiert sein,
Möglichkeiten
zur Beteiligung sichern,
transparent
und zielorientiert sein.
Im
Detail soll sich die Erarbeitung der Projektergebnisse an folgenden Kriterien
orientieren:
Orientierung
am Wesen und Auftrag der Kirche.
Klärung
und Präzisierung von Zielen.
Prüfung
der Voraussetzungen und Folgen unseres Handelns.
Realistische
und verbindliche Bestimmung von Handlungsschritten.
Beschreibung
der dazu notwendigerweise zu erfüllenden Aufgaben.
Beachtung
eines vertretbaren Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis zueinander.
Erste
Ergebnisse:
Reflektion
und Kommunikation über Ziele und Aufgaben, über Belastungen und
Entlastungen in einer finanziell schwierigen Zeit.
Verbesserung
von Kooperation, Zusammenarbeit und struktureller Konzentration auf den
Ebenen der Kirchengemeinden und Kirchenkreise bzw. Gestaltungsräume.
Entwicklung
von Leitbildern und Profilen für die Arbeit.
Verbesserung von Fortbildungsangeboten, Beratung für Mitarbeitende.
Zahlreiche
Gemeindekooperationen und -fusionen („Nachbarschaften“) sowie
Kirchenkreiskooperationen und -fusionen („Gestaltungsräume“).
Erfolgreiche
„Leuchtturmprojekte“: Nacht der offenen Kirchen, zwei landeskirchliche
Tage für Presbyterinnen und Presbyter, Preis für kreatives Ehrenamt usw.
Reformepisode:
Was
ist ein Gestaltungsraum?
Am
Anfang stand die einfache Idee der Identität von lebensweltlicher und
kirchlicher Raumordnung: Warum muss ein Kirchenkreis altpreußischen
Landgliederungen folgen und sich damit der Wahrnehmung von öffentlichen
Vertretern wie Landräten, Oberbürgermeistern oder Verbänden systematisch
entziehen? Ist es sinnvoll, dass zu Gesprächen über Kindertageseinrichtungen,
Arbeitslosenprojekte u.a. immer Vertreter mehrerer Kirchenkreise gleichzeitig
auftreten – und das z.T. mit divergierenden Positionen?
Darüber
hinaus ist angesichts demografischer Veränderungen und rückläufiger
Kirchensteuermittel schon jetzt absehbar, dass die Kirchengemeinden und
Kirchenkreise sich verändern müssen. Das derzeitige Niveau an
Verwaltungsstellen und synodalen Diensten ist künftig nicht mehr
aufrechtzuerhalten. Zukunftsfähige Einheiten müssen also „schrumpfungsfähig“
sein, damit dort auch in 10-15 Jahren noch sinnvolle und umfassende Dienste
angeboten werden können. Der dabei unterstellte Mitgliederrückgang beträgt in
einigen Regionen mehr als 25% von 1998 bis 2015.
Diese
Analyse führte im Rahmen des Konzeptes „Kirche mit Zukunft“ zu der Idee der
„Gestaltungsräume“: Hinreichend große Einheiten, die in Übereinstimmung
mit kommunalen Grenzen auch künftig Ort von kirchlicher Verwaltung, gemeinsamen
übergemeindlichen Diensten und diakonischen Angeboten sein können. Dazu wurden
die vorhandenen 33 Kirchenkreise in 11 Gestaltungsräume eingeteilt. Aus diesen
Nachbarschaften mit zum damaligen Zeitpunkt jeweils ca. 200.000 – 300.000
Mitgliedern sollten und sollen über Kooperationen und Fusionen zukunftsfähige
Mittelebenen zur Unterstützung des kirchlichen Lebens in der Region werden.
Die
Diskussion in der Landessynode hat dann gezeigt, dass die Idee der Nachbarschaft
und der zukunftsfähigen Größen zwar einleuchtend, die Angleichung an
kommunale Grenzen aber politisch völlig undurchsetzbar war – zu groß waren
die vorhandenen Unterschiede und Interessen der einzelnen Gemeinden. In der EKvW
hat jeder Kirchenkreis eine eigene Kreis- und Finanzsatzung. Dadurch werden
Mitbestimmungsrechte und Finanzausstattung der Gemeinden im Verhältnis zum
Kirchenkreis geregelt. Die Spanne reicht dabei von einem fast vollständig
gemeinsamen Haushalt aller Gemeinden in einem Kirchenkreis bis hin zur völligen
Autonomie der Gemeinden mit einem Rumpfbudget für kreiskirchliche Aufgaben. Der
Wechsel aus einem Satzungskonstrukt in das des Nachbarkirchenkreises stellt in
der Folge für die betroffenen Gemeinden ein nahezu unüberwindbares Hindernis
dar, da über diese Instrumente Gremien, Ämter und Arbeitsfelder gesteuert
werden.
Die
Gestaltungsräume in ihrer beschlossenen Ausprägung sind also Nachbarschaften
von 2-4 Kirchenkreisen, die über ihre Vertretungen in einem Kooperationsgremium
Art und Umfang der Kooperation aushandeln und gestalten.
Wir
haben schon vorher gestaltet!
Die
Gestaltungsräume haben die Kooperation von Kirchenkreisen nicht neu erfunden,
aber sie haben dieser einen neuen verbindlicheren Rahmen gegeben.
In
der Region Hagen / Ennepe-Ruhr sind drei Kirchenkreise miteinander im
Gestaltungsraum verbunden. Während in diesem Gestaltungsraum das Prinzip der
kommunalen Deckungsgleichheit durch die vollständige Identität mit dem
Ennepe-Ruhr-Kreis und die fast vollständige Identität mit der Stadt Hagen
nahezu ideal umgesetzt ist, könnten die internen Ausgangsstrukturen der drei
Kirchenkreise unterschiedlicher nicht sein:
Im
Kirchenkreis Hagen gab es einen Gesamtverband, der das Gebiet des Kirchenkreises
zu großen Teilen, aber nicht vollständig abdeckte. Dieser Gesamtverband übernahm
mit seiner Verwaltung zugleich die Verwaltungsaufgaben des Kirchenkreises im
Auftrag. Ihm waren auch zahlreiche übergemeindliche Aufgaben zugeordnet. Der
Kirchenkreis verfügte neben der Superintendentur noch über ein Diakonisches
Werk e.V. und über synodale Pfarrstellen.
Der
Kirchenkreis Schwelm als kleinster der drei Kirchenkreise ist in Zeiten
wachsender Gemeinden aus dem Kirchenkreis Hagen entstanden. Der Kirchenkreis
wird gebildet aus zwei Großgemeinden mit je 6 Pfarrstellen und 6 kleineren
Gemeinden, die z.T. ebenfalls eng miteinander kooperieren. In der Folge ist die
synodale Ebene des Kirchenkreises sehr schwach ausgeprägt. Das geringe
Finanzvolumen drängte darüber hinaus zu Synergieeffekten durch Fusionen und
Kooperationen. Aus diesem Grund wurde das kleine diakonische Werk mit dem des
Nachbarkirchenkreises Hagen fusioniert.
Der
Kirchenkreis Hattingen-Witten gehört kommunal wie der Kirchenkreis Schwelm zum
Ennepe-Ruhr-Kreis. Als zweitgrößter Kirchenkreis im Gestaltungsraum verfügt
er über eine leistungsfähige Verwaltung, da darin auch das relativ große
diakonische Werk unmittelbar integriert war. Darüber hinaus waren die
Jugendarbeit in den Gemeinden und auch weitere Aufgaben beim Kirchenkreis
finanziell verortet. Die Finanzverfassung sah für die Gemeinden vor allem die
Organisation des Predigtdienstes und der Gruppen und Kreise vor.
Wo
zwei oder drei?
In
der Ausgestaltung der Arbeit im Kooperationsgremium des Gestaltungsraumes
zeigten sich schnell die bereits skizzierten strukturellen Hemmnisse. Unterstützend
waren dabei folgende Faktoren:
Der
KK Schwelm und der KK Hagen hatten in zuvor vollzogenen Leitbildprozessen
intensiv an der eigenen Identitätsbildung gearbeitet. Dies erleichterte
ihnen die Zusammenarbeit in bestimmten Arbeitsfeldern, wie Verwaltung oder
Diakonie ohne Angst vor Identitätsverlust.
Persönliche
Netzwerke von Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Verantwortlichen sind
ausschlaggebend für eine positive Grundhaltung bei der Aufnahme von
Kooperationsgesprächen (Vertrauensbasis schaffen).
Finanzieller
Handlungsdruck und anstehende personelle Wechsel in Leitungspositionen ermöglichen
Veränderungen ohne Gesichtsverlust.
In
der Folge wurden dann folgende Kooperationen realisiert:
Zusammenführung
der Diakonischen Werke im Gestaltungsraum in einer GmbH.
Ausgliederung
der Verwaltung aus dem Gesamtverband Hagen auf die Ebene des Kirchenkreises
und Übernahme der Verwaltung für den Kirchenkreis Schwelm durch ein
gemeinsames Kreiskirchenamt Hagen-Schwelm.
Kooperation
der synodalen Dienste durch gemeinsame Arbeitstreffen und Abstimmung von
Standards und Programminhalten (z.B. in der Jugendarbeit, Kirchenmusik,
Erwachsenenbildung etc.) bei Wahrung der unterschiedlichen Strukturen und
Finanzierungsmodelle.
Schaffung
einer gemeinsamen Stelle für Öffentlichkeitsarbeit für die Kirchenkreise
Schwelm und Hattingen-Witten. Diese Kooperation wurde aufgrund sehr
unterschiedlicher inhaltlicher Steuerung durch die beiden Kirchenkreise
allerdings unterdessen wieder aufgegeben.
Damit sind nach Einschätzung der Superintendenten alle möglichen Kooperationsfelder nahezu ausgeschöpft. Lediglich die Zusammenführung der Verwaltungen für den gesamten Gestaltungsraum steht noch aus.
Gibt
es einen idealen Weg?
Zusammenfassend
lässt sich folgende Vorgehensweise erkennen:
Über
zunächst bilaterale Kooperationen erfolgt die langsame und systematische
Angleichung von Satzungen, Standards und Gremien für zwei Kirchenkreise. Durch
die klar definierten Gestaltungsraumgrenzen kann der dritte Partner bei seinen
Einspar- und Optimierungsbemühungen keine externen Kooperationen eingehen.
Dadurch ist er faktisch gezwungen, in die bereits funktionierende bilaterale
Kooperation einzusteigen.
Die
Kooperation beginnt mit „Beteiligungsgesellschaften“ wie dem Diakonischen
Werk e.V., führt über die Verwaltung dann zu den synodalen Diensten. Letzter
– sachlogischer – Schritt ist dann die vollständige Fusion der
Kirchenkreise. Diese ist in der EKvW bislang zweimal realisiert worden. Hier
stehen als wesentliche Hemmnisse Leitungsspannen der Superintendenten und
Gremiengrößen entgegen.
Die
Landessynode 2005 wird sich in ihren abschließenden Beratungen zum
Reformprozess genau mit diesen Fragen beschäftigen. Dabei geht es um die
Verkleinerung von Kreissynoden durch Reduzierung der Zahl der Gemeindevertreter
und Berufenen, um die Delegation von Führungsaufgaben der Superintendenten auf
ihre Vertretungen (z.B. regelmäßige Mitarbeitendengespräche) und um die
intensivere Wahrnehmung von Visitation und Aufsicht in den Gestaltungsräumen,
damit auch Gemeinden diesen sinnvollen Schritt zum gemeinsamen Handeln gehen können.
...
II. Reformabschluss und Ausgangspunkt für
zweite Phase: Leitfragen
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Wer
handelt |
Subjekt:
„Regelorganisation“; anfänglich auch Synode |
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Wie
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Projektstruktur
aufgelöst; Weiterarbeit auf allen Ebenen |
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Mit Wem? |
Adjuvanten:
dienstleistende Organisationen in Landeskirche und Kirchenkreisen |
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Was
wird |
Objekt:
Weiterführung der Ausgangsziele |
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Warum |
Adressant:
Die erzielten Ergebnisse dürfen nicht in der Unverbindlichkeit
kirchlicher Ebenen verloren gehen. |
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Für
Wen angestrebt? |
Adressat:
bisherige
Projektbeteiligte; Haupt- und Ehrenamtliche; landeskirchliche
Institutionen |
Weitere Informationen:
http://www.reformprozess.de/Reformprozess.425.0.html
http://www.reformverzeichnis.de/reformprozess_ekvw.html