„Kirche mit Zukunft“

Der landeskirchenweite Reformprozess der Evangelischen Kirche von Westfalen

  

Reformprojekt

„Kirche mit Zukunft“ – der landeskirchenweite Reformprozess der Evangelischen Kirche von Westfalen

   

Kategorien

Kooperation und Fusion von Kirchenkreisen, Regionalisierung, Identität kirchlicher und kommunaler Raumordnung, Mitgliederorientierung, Konzentration.

   

Kurzbeschreibung

Im Rahmen einer landeskirchlichen Gesamtkonzeption zur Neuausrichtung kirchlichen Handelns in Westfalen wurden die 33 Kirchenkreise einander verbindlich zugeordnet in 11 „Gestaltungsräumen“. In diesen Gestaltungsräumen sollen übergemeindliche Aufgaben wie z.B. Diakonie, Verwaltung oder synodale Dienste gemeinsam wahrgenommen werden bis hin zur Fusion von Einrichtungen oder den Kirchenkreisen insgesamt. Das Grundprinzip der verbindlichen Nachbarschaft ist im Verlauf des Reformprozesses von zahlreichen Kirchenkreisen auch auf die Gemeindeebene übertragen worden (Regionenbildung, Nachbarschaften, Kooperationsräume). Diese regionale Neuordnung wurde durch zahlreiche inhaltliche (z.B. Kirchenbild oder Pfarrbild) und strukturelle Vorlagen und Beschlüsse (z.B. regelmäßiges Mitarbeitendengespräch oder Verkleinerung von Kreissynoden) unterstützt und begleitet.

   

Wo?

Evangelische Kirche in Westfalen (Kirchenkreise)

   

Wann?

seit 2001 („erste Halbzeit“ endete 2005)

  

   

   

I. Ausgangslage: Leitfragen

  

Wer handelt

Subjekt: Die Evangelische Kirche von Westfalen mit ihren verschiedenen Untergliederungen

 

 

Wie

Prozesslenkungsausschuss, Projektbüro, vier Projektgruppen; operative Projektarbeit durch Projektgruppen; Umsetzung in der Organisation durch Kirchenleitung

Opponenten: divergierende Profile, Bestimmungen und Interessen der einzelnen Gemeinden und Kirchenkreise

 

 

Mit Wem?

Adjuvanten: externe Berater; Landeskirchenamt (Regelorganisation); Kirchenleitung; Synode; insgesamt ca. 100 Personen

 

 

Was wird

Objekt: Erarbeitung von inhaltlichen Positionierungen und strukturellen Veränderungsvorschlägen für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche.

à Menschen gewinnen, Mitglieder stärken, Glauben vermitteln, Verantwortung übernehmen (10f)

„Veränderung kirchlicher Steuerungsprozesse durch die Kirche selbst“ (11)

 

 

Warum

Adressant: Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat am 15.11.2001 beschlossen, den begonnenen Reformprozess auf der Grundlage der Reformvorlage „Kirche mit Zukunft“ und der Stellungnahmen zu dieser Vorlage fortzusetzen.

Neues Interesse an Kirche; ständiger Reformbedarf von Kirche

 

 

Für Wen angestrebt?

Adressat: Primärzielgruppe sind ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende vor allem in Ihrer Rolle als Leitende und Verantwortliche für die kirchliche Entwicklung.

Mittelbare Zielgruppe: „Mitglieder und an kirchlichem Handeln Interessierte“ (10)

  

   

Ziele:

   

Der Reformprozess „Kirche mit Zukunft“ soll die Evangelische Kirche von Westfalen auf allen Ebenen und in allen Bereichen darin unterstützen,

 

  • Menschen zu gewinnen,

  • Mitglieder zu stärken,

  • Glauben zu vermitteln,

  • Verantwortung zu übernehmen.

 

Dies soll so geschehen, dass prozesshaft entwickelte innovative Impulse dargestellt und so in die Regelorganisation überführt werden, dass sie dort die bereits bestehenden Bemühungen verstärken und zum Bestandteil des ordentlichen kirchlichen Handelns werden. Der Reformprozess strebt somit die Veränderung kirchlicher Steuerungsprozesse durch die Kirche selbst an.

  

Für den Reformprozess wurden von der Landessynode eine detaillierte Reihe von zu bearbeitenden Themen und Prüfaufträgen sowie Kriterien für deren Bearbeitung festgelegt:

  

Im Überblick wurden folgende Themen definiert:

  • Klärung und Formulierung des Selbstverständnisses der Evangelischen Kirche von Westfalen.

  • Weiterentwicklung der Kirchenkreise in den elf Gestaltungsräumen.

  • Überprüfung und Umsetzung bisheriger Beschlüsse und Vorgehensweisen zur ehrenamtlichen Arbeit.

  • Verbesserung der Leitungskultur und des Leitungshandelns.

  • Reform des Pfarrberufs und Klärung des Pfarrbildes.

  • Überprüfung und Verbesserung der Personalplanung und -Entwicklung für hauptamtliche Mitarbeitende.

  • Überprüfung der Größe und Amtszeiten für die verschiedenen Gremien.

  • Erhöhung der Verbindlichkeit im gemeinsamen Handeln der verschiedenen Ebenen durch Aufsicht, Visitation, Planungsgespräche etc.

   

Auch für den Verlauf des Prozesses und die Erarbeitung der Ergebnisse wurden Ziele und Kriterien definiert. Der Prozess selbst soll

  • theologisch reflektiert sein,

  • Möglichkeiten zur Beteiligung sichern,

  • transparent und zielorientiert sein.

   

Im Detail soll sich die Erarbeitung der Projektergebnisse an folgenden Kriterien orientieren:

  • Orientierung am Wesen und Auftrag der Kirche.

  • Klärung und Präzisierung von Zielen.

  • Prüfung der Voraussetzungen und Folgen unseres Handelns.

  • Realistische und verbindliche Bestimmung von Handlungsschritten.

  • Beschreibung der dazu notwendigerweise zu erfüllenden Aufgaben.

  • Beachtung eines vertretbaren Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis zueinander.

   

Erste Ergebnisse:

  • Reflektion und Kommunikation über Ziele und Aufgaben, über Belastungen und Entlastungen in einer finanziell schwierigen Zeit.

  • Verbesserung von Kooperation, Zusammenarbeit und struktureller Konzentration auf den Ebenen der Kirchengemeinden und Kirchenkreise bzw. Gestaltungsräume.

  • Entwicklung von Leitbildern und Profilen für die Arbeit.

  • Verbesserung von Fortbildungsangeboten, Beratung für Mitarbeitende.

  • Zahlreiche Gemeindekooperationen und -fusionen („Nachbarschaften“) sowie Kirchenkreiskooperationen und -fusionen („Gestaltungsräume“).

  • Erfolgreiche „Leuchtturmprojekte“: Nacht der offenen Kirchen, zwei landeskirchliche Tage für Presbyterinnen und Presbyter, Preis für kreatives Ehrenamt usw.

   

   

Reformepisode:

  

Was ist ein Gestaltungsraum?

Am Anfang stand die einfache Idee der Identität von lebensweltlicher und kirchlicher Raumordnung: Warum muss ein Kirchenkreis altpreußischen Landgliederungen folgen und sich damit der Wahrnehmung von öffentlichen Vertretern wie Landräten, Oberbürgermeistern oder Verbänden systematisch entziehen? Ist es sinnvoll, dass zu Gesprächen über Kindertageseinrichtungen, Arbeitslosenprojekte u.a. immer Vertreter mehrerer Kirchenkreise gleichzeitig auftreten – und das z.T. mit divergierenden Positionen?

Darüber hinaus ist angesichts demografischer Veränderungen und rückläufiger Kirchensteuermittel schon jetzt absehbar, dass die Kirchengemeinden und Kirchenkreise sich verändern müssen. Das derzeitige Niveau an Verwaltungsstellen und synodalen Diensten ist künftig nicht mehr aufrechtzuerhalten. Zukunftsfähige Einheiten müssen also „schrumpfungsfähig“ sein, damit dort auch in 10-15 Jahren noch sinnvolle und umfassende Dienste angeboten werden können. Der dabei unterstellte Mitgliederrückgang beträgt in einigen Regionen mehr als 25% von 1998 bis 2015.

Diese Analyse führte im Rahmen des Konzeptes „Kirche mit Zukunft“ zu der Idee der „Gestaltungsräume“: Hinreichend große Einheiten, die in Übereinstimmung mit kommunalen Grenzen auch künftig Ort von kirchlicher Verwaltung, gemeinsamen übergemeindlichen Diensten und diakonischen Angeboten sein können. Dazu wurden die vorhandenen 33 Kirchenkreise in 11 Gestaltungsräume eingeteilt. Aus diesen Nachbarschaften mit zum damaligen Zeitpunkt jeweils ca. 200.000 – 300.000 Mitgliedern sollten und sollen über Kooperationen und Fusionen zukunftsfähige Mittelebenen zur Unterstützung des kirchlichen Lebens in der Region werden.

Die Diskussion in der Landessynode hat dann gezeigt, dass die Idee der Nachbarschaft und der zukunftsfähigen Größen zwar einleuchtend, die Angleichung an kommunale Grenzen aber politisch völlig undurchsetzbar war – zu groß waren die vorhandenen Unterschiede und Interessen der einzelnen Gemeinden. In der EKvW hat jeder Kirchenkreis eine eigene Kreis- und Finanzsatzung. Dadurch werden Mitbestimmungsrechte und Finanzausstattung der Gemeinden im Verhältnis zum Kirchenkreis geregelt. Die Spanne reicht dabei von einem fast vollständig gemeinsamen Haushalt aller Gemeinden in einem Kirchenkreis bis hin zur völligen Autonomie der Gemeinden mit einem Rumpfbudget für kreiskirchliche Aufgaben. Der Wechsel aus einem Satzungskonstrukt in das des Nachbarkirchenkreises stellt in der Folge für die betroffenen Gemeinden ein nahezu unüberwindbares Hindernis dar, da über diese Instrumente Gremien, Ämter und Arbeitsfelder gesteuert werden.

Die Gestaltungsräume in ihrer beschlossenen Ausprägung sind also Nachbarschaften von 2-4 Kirchenkreisen, die über ihre Vertretungen in einem Kooperationsgremium Art und Umfang der Kooperation aushandeln und gestalten.

  

Wir haben schon vorher gestaltet!

Die Gestaltungsräume haben die Kooperation von Kirchenkreisen nicht neu erfunden, aber sie haben dieser einen neuen verbindlicheren Rahmen gegeben.

In der Region Hagen / Ennepe-Ruhr sind drei Kirchenkreise miteinander im Gestaltungsraum verbunden. Während in diesem Gestaltungsraum das Prinzip der kommunalen Deckungsgleichheit durch die vollständige Identität mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und die fast vollständige Identität mit der Stadt Hagen nahezu ideal umgesetzt ist, könnten die internen Ausgangsstrukturen der drei Kirchenkreise unterschiedlicher nicht sein:

Im Kirchenkreis Hagen gab es einen Gesamtverband, der das Gebiet des Kirchenkreises zu großen Teilen, aber nicht vollständig abdeckte. Dieser Gesamtverband übernahm mit seiner Verwaltung zugleich die Verwaltungsaufgaben des Kirchenkreises im Auftrag. Ihm waren auch zahlreiche übergemeindliche Aufgaben zugeordnet. Der Kirchenkreis verfügte neben der Superintendentur noch über ein Diakonisches Werk e.V. und über synodale Pfarrstellen.

Der Kirchenkreis Schwelm als kleinster der drei Kirchenkreise ist in Zeiten wachsender Gemeinden aus dem Kirchenkreis Hagen entstanden. Der Kirchenkreis wird gebildet aus zwei Großgemeinden mit je 6 Pfarrstellen und 6 kleineren Gemeinden, die z.T. ebenfalls eng miteinander kooperieren. In der Folge ist die synodale Ebene des Kirchenkreises sehr schwach ausgeprägt. Das geringe Finanzvolumen drängte darüber hinaus zu Synergieeffekten durch Fusionen und Kooperationen. Aus diesem Grund wurde das kleine diakonische Werk mit dem des Nachbarkirchenkreises Hagen fusioniert.

Der Kirchenkreis Hattingen-Witten gehört kommunal wie der Kirchenkreis Schwelm zum Ennepe-Ruhr-Kreis. Als zweitgrößter Kirchenkreis im Gestaltungsraum verfügt er über eine leistungsfähige Verwaltung, da darin auch das relativ große diakonische Werk unmittelbar integriert war. Darüber hinaus waren die Jugendarbeit in den Gemeinden und auch weitere Aufgaben beim Kirchenkreis finanziell verortet. Die Finanzverfassung sah für die Gemeinden vor allem die Organisation des Predigtdienstes und der Gruppen und Kreise vor.

 

Wo zwei oder drei?

In der Ausgestaltung der Arbeit im Kooperationsgremium des Gestaltungsraumes zeigten sich schnell die bereits skizzierten strukturellen Hemmnisse. Unterstützend waren dabei folgende Faktoren:

  • Der KK Schwelm und der KK Hagen hatten in zuvor vollzogenen Leitbildprozessen intensiv an der eigenen Identitätsbildung gearbeitet. Dies erleichterte ihnen die Zusammenarbeit in bestimmten Arbeitsfeldern, wie Verwaltung oder Diakonie ohne Angst vor Identitätsverlust.

  • Persönliche Netzwerke von Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Verantwortlichen sind ausschlaggebend für eine positive Grundhaltung bei der Aufnahme von Kooperationsgesprächen (Vertrauensbasis schaffen).

  • Finanzieller Handlungsdruck und anstehende personelle Wechsel in Leitungspositionen ermöglichen Veränderungen ohne Gesichtsverlust.

In der Folge wurden dann folgende Kooperationen realisiert:

  • Zusammenführung der Diakonischen Werke im Gestaltungsraum in einer GmbH.

  • Ausgliederung der Verwaltung aus dem Gesamtverband Hagen auf die Ebene des Kirchenkreises und Übernahme der Verwaltung für den Kirchenkreis Schwelm durch ein gemeinsames Kreiskirchenamt Hagen-Schwelm.

  • Kooperation der synodalen Dienste durch gemeinsame Arbeitstreffen und Abstimmung von Standards und Programminhalten (z.B. in der Jugendarbeit, Kirchenmusik, Erwachsenenbildung etc.) bei Wahrung der unterschiedlichen Strukturen und Finanzierungsmodelle.

  • Schaffung einer gemeinsamen Stelle für Öffentlichkeitsarbeit für die Kirchenkreise Schwelm und Hattingen-Witten. Diese Kooperation wurde aufgrund sehr unterschiedlicher inhaltlicher Steuerung durch die beiden Kirchenkreise allerdings unterdessen wieder aufgegeben.

 

Damit sind nach Einschätzung der Superintendenten alle möglichen Kooperationsfelder nahezu ausgeschöpft. Lediglich die Zusammenführung der Verwaltungen für den gesamten Gestaltungsraum steht noch aus.

   

Gibt es einen idealen Weg?

Zusammenfassend lässt sich folgende Vorgehensweise erkennen:

Über zunächst bilaterale Kooperationen erfolgt die langsame und systematische Angleichung von Satzungen, Standards und Gremien für zwei Kirchenkreise. Durch die klar definierten Gestaltungsraumgrenzen kann der dritte Partner bei seinen Einspar- und Optimierungsbemühungen keine externen Kooperationen eingehen. Dadurch ist er faktisch gezwungen, in die bereits funktionierende bilaterale Kooperation einzusteigen.

Die Kooperation beginnt mit „Beteiligungsgesellschaften“ wie dem Diakonischen Werk e.V., führt über die Verwaltung dann zu den synodalen Diensten. Letzter – sachlogischer – Schritt ist dann die vollständige Fusion der Kirchenkreise. Diese ist in der EKvW bislang zweimal realisiert worden. Hier stehen als wesentliche Hemmnisse Leitungsspannen der Superintendenten und Gremiengrößen entgegen.

Die Landessynode 2005 wird sich in ihren abschließenden Beratungen zum Reformprozess genau mit diesen Fragen beschäftigen. Dabei geht es um die Verkleinerung von Kreissynoden durch Reduzierung der Zahl der Gemeindevertreter und Berufenen, um die Delegation von Führungsaufgaben der Superintendenten auf ihre Vertretungen (z.B. regelmäßige Mitarbeitendengespräche) und um die intensivere Wahrnehmung von Visitation und Aufsicht in den Gestaltungsräumen, damit auch Gemeinden diesen sinnvollen Schritt zum gemeinsamen Handeln gehen können. ...

    

      

II. Reformabschluss und Ausgangspunkt für zweite Phase: Leitfragen

  

Wer handelt

Subjekt: „Regelorganisation“; anfänglich auch Synode

   

 

Wie

Projektstruktur aufgelöst; Weiterarbeit auf allen Ebenen

  

 

Mit Wem?

Adjuvanten: dienstleistende Organisationen in Landeskirche und Kirchenkreisen

  

 

Was wird

Objekt: Weiterführung der Ausgangsziele

  

 

Warum

Adressant: Die erzielten Ergebnisse dürfen nicht in der Unverbindlichkeit kirchlicher Ebenen verloren gehen.

  

 

Für Wen angestrebt?

Adressat: bisherige Projektbeteiligte; Haupt- und Ehrenamtliche; landeskirchliche Institutionen

    

  

   

Weitere Informationen:

http://www.reformprozess.de

http://www.reformprozess.de/Reformprozess.425.0.html

http://www.reformverzeichnis.de/reformprozess_ekvw.html