|
Reformprojekt
|
Ehrenamtsakademie und
Ehrenamtsgesetz in der EKHN |
|
Kurzbeschreibung |
Um
den steigenden Anforderungen an Ehrenamtliche und ihrer immer bedeutender
werdenden Aufgabe in der Kirche gerecht zu werden, erlässt die
Evangelisch Kirche in Hessen und Nassau ein neues Ehrenamtsgesetz und
richtet für Ehrenamtliche in Führungsgremien eine Ehrenamtsakademie ein. |
|
Wo? |
Evangelische
Kirche in Hessen und Nassau |
|
Wann? |
2003 |
|
|
|
I. Ausgangslage (1995): Leitfragen
|
|
|
Wer
handelt |
Neunte
Kirchensynode der EKHN Pfarrerin
Martina Klein (theol. Fachreferentin der Synode) |
|
|
|
|
Mit Wem
oder was? |
Leiterin
der Kirchenverwaltung verschiedene
Synodale und Referent/innen diverse
Synodalausschüsse |
|
|
|
|
Was
wird |
Ehrenamtsgesetz:
verbindliche Standards für Rechte und Pflichten der Ehrenamtlichen Ehrenamtsakademie
für die Qualifizierung und Weiterbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen
in kirchlichen Leitungsämtern |
|
|
|
Warum
|
Man
anerkannte den Anspruch Ehrenamtlicher auf Qualifizierung steigende
Anforderungen an die Ehrenamtlichen Ruf
nach Qualitätsstandards auch in ehrenamtlicher Arbeit. Motivation
und Gratifikation ehrenamtlichen Engagements |
|
|
|
|
Für
Wen angestrebt? |
Ehrenamtsgesetz:
alle Haupt- und Ehrenamtlichen im alltäglichen Umgang miteinander Ehrenamtsakademie:
Ehrenamtliche in kirchlichen Leitungsfunktionen |
Ziele:
Nach
protestantischem Verständnis ist jede und jeder berufenes und damit aktives
Mitglied der Gemeinschaft der Gläubigen. Die EKHN (Evangelische Kirche in
Hessen und Nassau) will die Menschen dazu anregen, Ihren Glauben im
Alltag auszudrücken und darzustellen. Mit dem Ehrenamtsgesetz sollen
Partizipation und Gestaltung des Christseins unter den Mitgliedern unterstützt
werden. Ziel ist also, dass sich in der EKHN ein breites und vielfältiges
Engagement entwickeln kann, in dem sich die Vielgestaltigkeit des christlichen
Glaubens ausdrückt.
Das Ehrenamtsgesetz kann die
gesellschaftliche Situation nicht verändern. Um bei den Menschen Interesse an
der kirchlichen Arbeit zu wecken, ist es wichtig, dass vor Ort (in den
Kirchengemeinden und in der übergemeindlichen Arbeit der Region) Konzepte
entwickelt werden, die eine Beteiligung und Mitarbeit in unterschiedlichen
Formen ermöglicht. Das Stichwort könnte lauten: „Ermöglichungsstruktur“.
Es geht einmal darum, verstärkt Projekte anzustoßen und planerisch zu
begleiten. Und zum anderen ist für konkretes Engagement zu werben und die
Engagierten sind in ihrer Arbeit zu unterstützen. Für diese Arbeit stellt das
Ehrenamtsgesetz einen verbindlichen Rahmen her.
Im wesentlichen geht es um folgende Punkte:
Stärkung
von Partizipationsmöglichkeiten: Die Ehrenamtlichen sollen stärker in die
Informations- und Kommunikationsstrukturen der Organisation einbezogen werden
und die Möglichkeit haben, an allen für ihre Arbeit relevanten
Entscheidungsprozesse beteiligt zu werden.
Verbesserung der Zusammenarbeit von
Haupt- und Ehrenamtlichen: Die Ehrenamtlichen sind nicht die Helferinnen und
Helfer der Pfarrerinnen und Pfarrer. Vielmehr geht es darum, dass die
Hauptamtlichen die ehrenamtliche Arbeit koordinieren und die jeweils Engagierten
begleiten.
Fortbildung für Ehrenamtliche: Das
Ehrenamtsgesetz verpflichtet die zuständigen Leitungsorgane, finanzielle
Ressourcen für Fortbildungen zur Verfügung zu stellen und Ehrenamtliche
anzuregen, sich in ihrem Arbeitsbereich zu qualifizieren.
Des Weiteren regelt das Ehrenamtsgesetz Auslagenersatz,
Versicherungs- und Rechtsschutz und regt die Entwicklung angemessener
Instrumente der individuellen Ehrung, Würdigung und Wertschätzung an.
Ziel der Ehrenamtsakademie ist es,
freiwillig Engagierte in kirchlichen Leitungsämtern zu fördern. Dies
geschieht, indem bereits vorhandene Kompetenzen wahrgenommen und reflektiert
werden, indem neue Kenntnisse erworben, Kontakte geknüpft, Know-how gewonnen
wird. Ein auf diese Weise angelegtes Bildungsangebot ist als dialogischer
Prozess zu begreifen, da die Erfahrungen der Ehrenamtlichen nützlich in die
Gestaltung der Arbeit kirchenleitender Gremien zurückgespielt werden können.
Der Bedarf an Qualifizierung in
ehrenamtlichen Leitungsämtern wird in der EKHN bislang nicht abgedeckt, selbst
wenn verschiedenen Institutionen einzelne Angebote dahingehend machen. Die
Praxis zeigt jedoch, dass die Angebote nicht flächendeckend greifen und größtenteils
ihren möglichen Kunden nicht bekannt sind. Daher erschien es sinnvoll, dass für
die benannten Qualifizierungsmaßnahmen ein institutioneller Rahmen geschaffen
wird.
Reformepisoden:
Um
die neugewählten Mitglieder der Zehnten Kirchensynode gut in ihr Amt
einzuarbeiten, wurden von der Ehrenamtsakademie verschiedene Einführungsseminare
für Synodale angeboten:
Wie arbeitet die
Kirchensynode? (ca. 70 TeilnehmerInnen)
Haushaltsrecht
(ca. 55 TeilnehmerInnen)
Die Geschäftsordnung
der Kirchensynode (ca. 55 TeilnehmerInnen)
Mentoring für
neue Synodale
Fachtagung:
Mittlere Ebene – mehr als eine Verwaltungsreform (ca. 40 TeilnehmerInnen)
Die
Rückmeldungen (Seminarbewertung per Fragebogen) zeigen, dass die Teilnehmenden
mit den Angeboten sehr zufrieden waren. Während der Synodentagung war deutlich
festzustellen, dass die neuen Synodalen sich im Verfahren und in den Abläufen
sicher fühlten.
Erstes Fazit:
Die Reformprojekte „Ehrenamtsgesetz und
Ehrenamtsakademie“ sind von der gesetzgeberischen Seite abgeschlossen. Um die
einzelnen Aspekte des Ehrenamtsgesetztes in der Praxis der Kirchengemeinden,
Dekanaten und anderen kirchlichen Einrichtungen wirksam werden zu lassen,
braucht es allerdings noch einige Zeit, denn wie häufig bei Gesetzen, ist die
Umsetzung noch nicht dem Inkrafttreten erledigt. Zahlreiche Anfragen bei der
Kirchenverwaltung zeigen jedoch, dass das Thema derzeit in vielen Kontexten
diskutiert wird. Vermutlich treibt auch die aktuelle Spardiskussion in der EKHN
das Thema auf die Tagesordnung vieler Gremien, da in der Gewinnung neuer
Ehrenamtlicher auch als Chance gesehen wird, personelle Kürzungen im Bereich
der Hauptamtlichen zu kompensieren.
Vor allem im Bereich der Ehrenamtsakademie
steht eine Implementierung noch aus. Das Kuratorium ist gewählt und hat seine
Arbeit im Juli 2004 aufgenommen. Die Stelle einer Geschäftsführerin/eines
Geschäftsführers wurde jedoch noch nicht errichtet, so dass sich bisherige
Erfahrungen im Bereich der Qualifizierung Ehrenamtlicher in Leitungsämtern
lediglich auf die Angebote für Synodale beziehen.
Reformabschluss-Leitfragen:
Wer
handelt
Kirchenleitung und
Synode durch das Kuratorium der Ehrenamtsakademie.
Die Geschäftsführung
der Ehrenamtsakademie setzt ihre Konzeption um.
Mit
wem oder was?
Die Ehrenamtsakademie arbeitet eng mit
der Kirchenverwaltung, den Arbeitszentren, der Evangelischen Akademie
Arnoldshain und der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt zusammen.
Sie
betreut die Referentinnen und Referenten. Diese sollen neben
theoretischem Wissen und Fachkenntnissen möglichst auch didaktische Fähigkeiten
und praktische Erfahrungen in Gremienarbeit mitbringen.
Um die einzelnen Veranstaltungen der
Ehrenamtsakademie vor Ort planen und durchführen zu können, werden regionale Koordinatorinnen
und Koordinatoren verpflichtet. Sie melden bei der Ehrenamtsakademie den
Bedarf ihrer Region an und übernehmen die terminliche und organisatorische
Planung vor Ort.
Was
wird
Durch die Qualifizierung und Fortbildung
der ehrenamtlichen Mitarbeit erhöht die Ehrenamtsakademie den Stellenwert der
Gremienarbeit in allen Bereichen der EKHN. Durch gezielte Qualifizierung sollen
Ehrenamtliche in Leitungsämtern in die Lage versetzt werden, den stetig
steigenden Anforderungen in ihrem Arbeitsfeld gerecht zu werden.
Für
wen angestrebt?
Ehrenamtliche in
Leitungsämter (Gremienarbeit).